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Unter Männern - schwul in der DDR 

Unter Männern - Schwul in der DDR (2012)   ★★★★★★☆☆☆
   
AKA: Among Men: Gay in East Germany
Thematik:
schwul, Coming-Out, Homophobie

Dokumentation
(Deutschland)
Laufzeit: 1h 31min
Kinostart: 26.04.201
2

CAST VON UNTER MÄNNERN

JĂĽrgen Wittdorf
Christian Schulz
Helwin Leuschner
Eduard Stapel
Frank Schäfer
John Zinner
JĂĽrgen Lemke

Regie: Ringo Rösener, Markus Stein

Unter Männern - Schwul in der DDR (2012)


INHALT VON UNTER MÄNNERN
Schwulsein war im Sozialismus kein Thema. Das war ein "Überbleibsel dekadenter bĂĽrgerlicher Moral" und wĂĽrde sich schon von allein erledigen, dachte man. Da nach dem Zweiten Weltkrieg auch die Verschärfung des § 175 anders als in der BRD im Osten wieder zurĂĽckgenommen wurde, konnte man dort zunächst freier leben - es wurde eben nur nicht darĂĽber geredet. Wie man als Schwuler in der DDR gelebt und geliebt hat, davon erzählen in diesem Film sechs Männer - und sind sich dabei keineswegs immer einig. UNTER MÄNNERN erzählt von Individualität in einem uniformen System.


Zum ersten Mal fragt ein Film nach, wie Schwule in der DDR gelebt haben - darunter so unterschiedliche Männer wie der KĂĽnstler JĂĽrgen Wittdorf und der Friseur Frank Schäfer, der BĂĽrgerrechtler Eduard Stapel und John Zinner, der sein Coming-Out in einem kleinen Dorf im ThĂĽringer Wald erlebt hat. Befragt hat sie Ringo Rösener, Anfang der 1980er in der DDR geboren, der wissen will, ob er als erwachsener schwuler Mann dort hätte leben können. Eltern und Großeltern kann man danach schließlich nicht fragen.


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mdbInfo
  Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 dStGB) existierte von 1872 bis 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe.

1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fĂĽnf Jahre Gefängnis.

Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung § 175 zurĂĽck; der § 175a wurde weiterhin angewendet. Ab Ende der 1950er Jahre wurde Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in § 151 homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl fĂĽr Frauen als auch fĂĽr Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen.

Die Bundesrepublik Deutschland hielt zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der §§ 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus fest. 1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Handlungen bei 14 Jahren lag. Erst nach der Wiedervereinigung wurde 1994 § 175 auch fĂĽr das Gebiet der alten Bundesrepublik ersatzlos aufgehoben.
--> Wikipedia: § 175
 
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Unter Männern - schwul in der DDR -- Still1 

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